Medizinisches Cannabis auf Rezept

Cannabis auf Rezept hört sich revolutionär an, ist aber in der Medizin nichts Neues. Bereits seit sieben Jahren dürfen Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis an schwer erkrankte Menschen verschreiben. In diesem Artikel erklären wir, was der neueste Stand der Dinge ist und was sich verändert hat.

Was Sie in diesem Artikel erfahren

  • Welcher Patient Anspruch auf ein Cannabis Rezept hat
  • Ob immer noch ein spezielles Rezept nötig ist
  • Wie Sie die Bewilligung erhalten.

Behandlung mit medizinischem Cannabis

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Zur Cannabis-Therapie

Wer erhält medizinisches Cannabis?

Am 1. April 2024 ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft getreten, nachdem erst der Bundestag und dann der Bundesrat diesem zugestimmt haben.

Während sich die großen Veränderungen eher in der Öffentlichkeit abspielen, gibt es auch beim medizinischen Cannabis einige Veränderungen.

Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, in eng begrenzten Ausnahmefällen, können medizinisches Cannabis auf Rezept erhalten.

Dabei gilt eine Krankheit als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist, oder wenn sie aufgrund starker Gesundheitsprobleme die Lebensqualität dauerhaft und nachhaltig beeinträchtigt. Das können Krebspatienten während einer Chemotherapie sein.

Laut Dr. med. Dipl. Lic. Psych. Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, seien dies schwerkranke Patienten, bei denen die Standardtherapie an ihre Grenzen stoße und die dankbar für eine Therapieoption sind. Die Hauptindikation seien chronische Schmerzen, mehr als der Hälfte der Patienten könne mit medizinischem Cannabis geholfen werden.

Gut zu wissen: Es besteht Anspruch auf Versorgung mit Cannabis, aber nur wenn

  • 1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
    • nicht zur Verfügung steht oder
    • im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten nicht angewendet werden kann,
  • 2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Die Rechtsgundlage dazu ist: § 31 Absatz 6 SGB V

Individuelle Dosis nötig Im Gegensatz zu vielen anderen Medikamenten muss die Dosierung für jeden Patienten individuell gefunden werden. Sie sollen die Wirkung des Präparats ausreichend spüren, aber nicht “high” werden.
Um die persönliche Dosis zu finden, wird mit einer sehr niedrigen Anfangsdosis begonnen und die Verträglichkeit getestet. Dann wird diese allmählich erhöht, bis die benötigte Wirkung erreicht ist

Jetzt mit „normalem“ Rezept

Bislang war für die Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln ein spezielles Rezept, ein sogenanntes Betäubungsmittelrezept, erforderlich, das nur speziell geschulte Ärzte ausstellen durften.

Ab dem 1. April 2024 verordnen Ärztinnen und Ärzte medizinisches Cannabis auf einem normalen Rezept, also auch auf einem elektronischen Rezept – wie andere Arzneimittel auch. Es ist damit jetzt möglich, ein Cannabis-Rezept online zu erhalten.

Mit der Teillegalisierung von Cannabis fällt die Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz – mit Ausnahme des Präparates Nabilon. Für dieses ist weiterhin ein spezielles Betäubungsmittelrezept erforderlich.

Horlemann kritisiert dabei die fehlende Sachkenntnis unter Ärzten. Denn dadurch blieben viele Patienten von einer Cannabis-Therapie ausgeschlossen, weil ihr Arzt das nicht verordnen wolle oder sich damit nicht auskenne.

Bei welchen Diagnosen wird medizinisches Cannabis eingesetzt?
Schmerz ca. 57 %
ADHS ca. 15 %
Spastik ca. 10 %
Depressionen ca. 7 %
Inappetenz / Kachexie ca. 5 %
Tourette - Syndrom ca. 4 %
Darmerkrankungen ca. 3 %
Epilepsie ca. 2 %
Sonstige Psychiatrie ca. 2 %
Quelle: praktischArzt nach Daten des Bundestages

Gut zu wissen: Zugelassene Cannabis-Arzneimittel

Die aktuell in Deutschland zur Cannabis-Therapie zugelassenen Arzneimittel sind getrocknete Cannabisblüten und -extrakte oder enthalten einen der zwei Wirkstoffe: Dronabinol und Nabilon.
Dabei sollen der Arzneimittel bei der Verordnung gegenüber den natürlichen Produkten Vorrang erhalten:

  • Bei Dronabinol erfolgt in der Regel die Zubereitung als Kapsel oder Tropflösung.  
  • Nabilon ist eine vollsynthetische Variante des natürlichen THCs und wird in Kapselform verabreicht.

Hinweis: Welches Cannabis-Präparat ist das richtige? Sie können sich als Patientin oder Patient nicht aussuchen, welches Cannabis Präparat sie einnehmen werden. Diese Entscheidung unterliegt der medizinischen Expertise Ihres Arztes.

Eine Genehmigung ist nötig

Die erstmalige Verordnung von Cannabis muss durch die Krankenkasse erfolgen, bevor mit der Therapie begonnen werden kann. Das gilt auch bei einem grundlegenden Therapiewechsel.

Der Antrag ist vom behandelnden Arzt zu begründen und er muss klarstellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für die Bearbeitung der Anträge haben die Krankenkassen dann drei Wochen Zeit, wenn ein Gutachter erforderlich ist, sogar fünf Wochen.

Für die sogenannten Folgerezepte, Dosisanpassungen oder Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder Extrakten sind dann keine weiteren Genehmigungen mehr nötig. Ebenso ist bei einem Arztwechsel keine neue Genehmigung erforderlich.

Weiterhin ist im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) eine Genehmigung durch die Krankenkasse nicht mehr erforderlich. Bei der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) gilt eine verkürzte Genehmigungsfrist von drei Tagen.

Bisher ist es nicht möglich, medizinisches Cannabis ohne Rezept zu kaufen. Solche Angebote sind unter Umständen nicht seriös und wir warnen ausdrücklich davor.

Fazit

Mehr als 20 Jahre nachdem der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele den Ausruf “Gebt das Hanf frei!” getätigt hat, ist dies nun geschehen.

Für die schon jahrelang praktizierte medizinische Abgabe von Cannabis sind ebenso einige Vorschriften geändert und damit vereinfacht worden.

Somit sollte für Patientinnen und Patienten der benötigten medizinischen Versorgung von medizinischem Cannabis nichts mehr im Wege stehen.

FAQ

Was für Cannabissorten gibt es?

Die Cannabisblüten sind blühende, getrocknete Triebspitzen der weiblichen Cannabispflanze. Normalerweise liegen die Blütenstände unzerteilt vor, aber es wird auch granuliertes Material verwendet. Aufgrund der unterschiedlichen Wirkstoffkonzentration in den einzelnen Blütenteilen empfiehlt es sich im Hinblick auf die Dosiergenauigkeit, die Cannabisblüten vor der Anwendung zu zerkleinern und zu sieben.

Sind nicht zugelassene Cannabis-Arzneimittel verordnungsfähig?

Bislang werden Importe von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln nur in Einzelfällen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Wir empfehlen, das mit Ihrer Krankenkasse zu klären.

Welche Ärzte dürfen Cannabis verordnen?

Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte dürfen Cannabis verordnen, also auch Hausärztinnen und Hausärzte.

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